HOAI Leistungsphase 1-9

(HOAI) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Leistungsphase 1-9. Wir bieten Ihnen sämtliche Planungsleistungen des Architekten.

siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsphasen_nach_HOAI 

  1. LP1: Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen zum Beispiel  „Bestandsaufnahme und Standortanalyse“
  2. LP2: Vorplanung mit Kostenschätzung
  3. LP3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. LP: Genehmigungsplanung
  5. LP5: Ausführungsplanung
  6. LP6: Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
  7. LP7: Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
  8. LP8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung
  9. LP9 Objektbetreuung und Dokumentation

+ Unsere Schwerpunkte sind :

  • Wohnanlagen und
  • die Sanierung von Wohn- u. Gewerbebauten.

Neben dem klassischen, eigenständigen Neubau bieten wir fundierte Erfahrung mit Neubauten im Mehrfamilienhausbau.  Die Sanierung von Bestandsgebäuden gehört zu unserer originären Bauaufgaben.

+ Sonderleistungen

  • Bestandsaufnahme, Aufmaß (auch 3 D)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Standortanalyse
  • Förderberatung